Bartholomäus von Laffert: "Die vorliegenden Dokumente legen seine Schuld nahe. Was sonst machte ein Unterscharführer der SS-Sanitätsstaffel im KZ Auschwitz-Birkenau zwischen 15. August und 14. September 1944, als dort mindestens 14 Züge voll mit Menschen ankamen? Erste Hilfe leisten, Rampen und Züge habe er erst gar nicht gesehen. Und Krematorien hielt er für Heizwerke. So hat sich Hubert Zafke an seine Dienstzeit in Auschwitz bei einer Vernehmung im Jahr 2014 erinnert. [...]"
Eurojournalist // 01.03.2016
Kai Littmann: "Mitleid mit dem Angeklagten ist fehl am Platz. Der Mann war Mitglied der Waffen-SS, hatte sich also freiwillig für die schlimmsten Aufgaben gemeldet, die von den Nazis vergeben wurden. Als Mitglied der Waffen-SS ist es praktisch unmöglich, sich auf Mitläufertum oder Befehlsnotstand zu berufen. Man wurde nicht zwangsweise in die Waffen-SS verpflichtet, sondern meldete sich freiwillig."
Der Spiegel // 29.02.2016
Benjamin Schulz: "Über Jahrzehnte versagte die deutsche Justiz bei der Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen. In Neubrandenburg entsteht der Eindruck, das Gericht wolle am liebsten das Verfahren abwürgen. Das würde wie ein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten wirken."
Taz // 08.01.2016
Klaus Hillenbrand: "Die Auschwitz-Angeklagten von 2016 haben das Glück, so alt geworden zu sein. Und sie haben das Pech, dass sie sich nun deswegen vor Gericht verantworten müssen – während das Gros der Täter niemals vor Gericht gestellt worden ist. Aber sollte das ein Grund dafür sein, sie nicht zu belangen?"
Jungle World // 27.01.2016
Anne Rethmann: "Der immer wieder erhobene Einwand, die Bereitstellung von Personal und materiellen Ressourcen für diese Prozesse sei sinnlos, da die Angeklagten wegen ihres hohen Alters eine Haftstrafe ohnehin nicht antreten könnten, spielt aus juristischer Sicht keine Rolle. Es geht in diesen Gerichtsverfahren nicht primär um eine Strafe und noch weniger um symbolische Akte der Wiedergutmachung des jahrzehntelangen Versagens der Justiz, sondern um die Feststellung von strafrechtlicher Schuld."
Nordkurier // 27.02.2015
Frank Wilhelm: "Selbst wenn es problematisch ist, hochbetagte Verdächtige vor Gericht zu stellen, sind die Verfahren sinnvoll. Vielleicht weniger aus strafrechtlicher, dafür aber aus historischer Sicht – beispielsweise, wenn es um die Verstrickung des einzelnen Wächters, des einzelnen Sanitäters ins KZ-System geht. Vor diesem Hintergrund wird die Aufarbeitung des Völkermords niemals enden."
Deutschlandfunk // 16.07.2014
Margarete Wohlan: "Die Normalität im Dorfalltag ist weg – die Bewohner leiden unter den Anschuldigungen gegen ihren Mitbürger Hubert Z. Sie haben den alten Mann als aufrechten Dorfbewohner erlebt und nun soll ein Kriegsverbrecher sein. Die Diskrepanz bringt das Dorf in einen emotionalen Ausnahmezustand – auch weil die staatliche Prämisse in der DDR immer lautete, dass Nazi-Verbrecher in der DDR unbarmherzig verfolgt und bestraft worden sind – anders als im Westen."
Nordkurier // 19.03.2014
Oliver Tobolewski: "Ermittlungen, Anklage und auch die Verurteilung sind bedeutungsvoll für die Hinterbliebenen. Eben weil es darum geht, das unermessliche Leid der Opfer anzuerkennen. Und dafür kann kein Zeitpunkt zu spät sein. Beispiele wie das des Wehrmachtssoldaten Heinz Drossel, der in seinem Heimaturlaub eine Jüdin versteckte, zeigen, dass es Möglichkeiten gab, sich zu widersetzen.“