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Auschwitz Komitee: "Zynisch kalkulierte und geschmacklose Äußerung"

Das Internationale Auschwitz Komitee äußert sich in einer Pressemitteilung zum ersten Prozesstag:

Internationales Auschwitz Komitee

"Prozess gegen Hubert Z.: Zynisch kalkulierte und geschmacklose Äußerung

Der Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg gerät nach dem ersten Verhandlungstag nicht nur durch die Verhandlungsführung des verantwortlichen Richters, sondern auch durch die Strategie und die Aussagen des beteiligten Verteidigers Peter-Michael Diestel zunehmend ins Zwielicht.

Hierzu betonte Christoph Heubner, der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees:

'Wenn Herr Diestel am Rande des Prozesses im Gespräch mit Journalisten das Verfahren gegen den SS-Angehörigen Hubert Z. als Todesurteil für seinen Mandanten bezeichnet gegen das kein Rechtsmittel möglich sei, dann ist dies eine zynisch kalkulierte und geschmacklose Äußerung, die nicht nur auf die Mobilisierung der Stammtische zielt, sondern auch unser Rechtssystem herabwürdigt. Es war hingegen in den jungen Mannesjahren des Angeklagten und an seinem damaligen Arbeitsplatz Auschwitz ein Todesurteil, ein jüdisches Baby oder ein jüdischer Greis zu sein. Darum geht es in dem Prozess, der auch im Blick auf den Gesundheitszustand des Angeklagten und dessen Verteidigung Seriosität verdient hat.'"

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