Richter gelten als befangen: Auschwitz-Prozess gegen Hubert Zafke erneut geplatzt
Das Landgericht Neubrandenburg erklärt in einer Pressemitteilung: "Strafsache gegen Hubert Z. (Auschwitz-Verfahren)
Der auf den 10. Oktober 2016, 10:00 Uhr anberaumte Termin gegen Hubert Z. wird entgegen anderslautenden Mitteilungen nicht stattfinden. Weil die Drei-Wochen-Frist des § 229 Abs. 1 StPO nicht mehr eingehalten werden kann, muss mit der Hauptverhandlung von vorne begonnen werden. Wann dies sein wird, ist nicht vorherzusagen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass heute weitere Richter der Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden sind. Dies betrifft zum einen einen erneuten Antrag gegen den Richter, der anstelle des Vorsitzenden zur Entscheidung über den gegen diesen gerichteten Befangenheitsantrag berufen ist. Der genannte Richter ist bereits vor Tagen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden. Weiterhin ist inzwischen auch der weitere Beisitzer und Berichterstatter in dieser Sache wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Anträge sind von der Staatsanwaltschaft Schwerin und von dem Vertreter eines der Nebenkläger gestellt.
Weil prozessual unabdingbar ist, dass sich die abgelehnten Richter mit angemessener Frist zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen – eine Bewertung, wie valide die Vorwürfe sind, kann an dieser Stelle nicht erfolgen – dienstlich äußern und diese Äußerung den Prozessbeteiligten mit einer ausreichenden Frist zur Stellungnahme zuzuleiten ist, kann vor Montag, dem Tag der vorgesehenen Hauptverhandlung, über die verschiedenen Anträge nicht mehr entschieden werden.
Eine Entscheidung über die bereits eingegangenen und über die möglicherweise noch zu erwartenden zukünftigen Anträge in Ansehung der dienstlichen Äußerungen am Montag ist angesichts der unstreitig zeitlich eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten nicht zielführend.
Warum sich die Staatsanwaltschaft Schwerin dem möglichen Vorwurf der Öffentlichkeit aussetzt, sie torpediere das von ihr selbst eingeleitete Verfahren mit den für eine Konfliktverteidigung typischen prozessualen Mitteln, erschließt sich mir nicht. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landgerichts, VizePLG Deutsch, gerne auch über 0171/5333943.
Neubrandenburg, den 6. Oktober 2016
Carl Christian Deutsch Pressesprecher"